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Channel: Blog – Kanzlei Hoenig Berlin
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Mal eben ein Ja-oder-Nein-Gutachten

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Am Samstagabend erreichte uns eine Nachricht, die zu dem Komplex …

Könnten Sie sich mal eben um die Lösung meiner Probleme kümmern; dauert auch nicht lange.

… gehört:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn eine Person bei Insolvenzbeantragung 2010 ein kleines Gundstück mit alter Scheune ca 20000,. Wert, nicht offen gelegt hat beim Insolvenzanwalt und die Insolvenz 2016 fertig war ( Restschuldbefreiung) erhalten hat, könnte man jetzt noch eine Anzeige gegen diese Person zb wegen Betrug machen, oder wäre der Betrug verjährt. Vielleicht könnte Sie mir darüber eine Antwort geben, einfach Ja oder Nein nur damit ich Bescheid weiß ob ich noch was unternehmen könnte oder nicht.

Was soll jemand, der sich einmal auch nur oberflächlich mit den Fragen der Verjährung von Straftaten beschäftigt hat, ohne dabei Gedanken an einen erweiterten Suizid zu entwickeln, darauf antworten?

Ich habe mich für folgendem Text entschieden:

… auf Ihre Frage nach dem Eintritt einer Verjährung möchte ich anregen, sich hier einmal zu informieren:

https://wp.me/PU6xR-aO5

Weitere Hinweise dazu und zum sorgfältigen Umgang mit Fragen zu verjährungsrechtlichen Einordnungen finden Sie hier:

http://tinyurl.com/y76opwnc

Zum Schluss noch der hier:

http://tinyurl.com/ycgzt92b

Ihnen auch einen schönen Sonntag.

Meinen Restsonntag habe ich dann mit einer Beschäftigung ausgefüllt, die mal überhaupt nichts mit Strafverteidigung und Beratungsschnorrern zu tun hat.


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